Lebenslagen: Bürgerserviceportal Aichtal

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Aichtal
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Bürgerportal Aichtal
Lebenslagen

Zweiter Bildungsweg

Der so genannte zweite Bildungsweg ermöglicht es zum Beispiel Erwachsenen mit beruflicher Erfahrung, Schulabschlüsse nachzuholen. Die Abschlüsse sind oft für Weiterbildungsmaßnahmen, Zusatzausbildungen oder für ein Hochschulstudium notwendig.

Um einen Schulabschluss nachzuholen, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Hauptschulabschluss
    • Schulfremdenprüfung
  • Realschulabschluss beziehungsweise mittlere Reife
    • Schulfremdenprüfung
    • Abendrealschule
    • Berufsaufbauschule
    • Abendgymnasium
  • Fachhochschulreife
    • Schulfremdenprüfung
    • Abendgymnasium
    • Einjähriges Berufskolleg
    • Kolleg
  • Fachgebundene Hochschulreife
    • Berufsoberschule der Fachrichtungen Sozialwesen, Technik oder Wirtschaft
  • Allgemeine Hochschulreife
    • Schulfremdenprüfung
    • Abendgymnasium
    • Kolleg
    • Berufsoberschule der Fachrichtungen Sozialwesen, Technik oder Wirtschaft

Darüber hinaus kann an beruflichen Schulen unter bestimmten Voraussetzungen auch ein dem Hauptschulabschluss oder dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand erworben werden.

Sonderformen des Hochschulzugangs

Meisterinnen und Meistern sowie Absolventinnen und Absolventen einer der Meisterprüfung gleichwertigen Fort oder Weiterbildung wie z.B. Fachwirtinnen oder Fachwirten, staatlich geprüften Technikerinnenund Technikern, staatlich geprüften Betriebswirtinnen und Betriebswirten, die ein Beratungsgespräch an einer Hochschule durchgeführt haben, steht der allgemeine Hochschulzugang offen.

Sonstige beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung können nach Durchführung eines Beratungsgespräches an einer Hochschule eine fachgebundene Zugangsberechtigung durch Bestehen einer Eignungsprüfung erwerben. Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung ist eine in der Regel dreijährige Berufserfahrung.

Beruflich Qualifizierte ohne Berufsausbildung, die eine mehrjährige herausgehobene oder inhaltlich besonders anspruchsvolle Tätigkeit nachweisen und ein Beratungsgespräch an einer Hochschule absolviert haben, können über eine Eignungsprüfung eine fachgebundene Zugangsberechtigung erlangen.

Freigabevermerk

13.12.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg