Erklärung zur Barrierefreiheit: Bürgerserviceportal Aichtal

Seitenbereiche

Bürgerportal Aichtal
Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain service.aichtal.de veröffentlichten Website der Stadt Aichtal. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen (Apps) im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 19.04.2022 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Websitemit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

    Fehlen von leichter Sprache und Gebärdensprache Teilbereich:

    • a. Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache.
    • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Stadt Aichtal bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.

    Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 19.04.2022 erstellt und zuletzt am 19.04.2022 überprüft und aktualisiert.

    Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

    Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

    Ansprechperson Barrierefreiheit der Stadt Aichtal
    Alexandra Sochor
    Waldenbucher Straße 30
    72631 Aichtal
    Telefonnummer: 07127 5803-0
    Faxnummer: 07127 5803-60
    E-Mail schreiben

    Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.

    Durchsetzungsverfahren

    Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

    Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

    Frau Simone Fischer
    Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
    Else-Josenhans-Str. 6

    70173 Stuttgart
    Baden-Württemberg

    Telefonnummer: 0711 279-3360 (Geschäftsstelle)
    poststelle(@)bfbmb.bwl.de

    Website:

    https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/

     

    Hiermit verweisen wir auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG. Zum L-BGG § 12