Familienpass Aichtal
Der Familien- und Sozialpass der Stadt Aichtal wurde am 01.01.1993 eingeführt.
Er gewährt seinen Inhabern besondere Vergünstigungen in städtischen Einrichtungen und weist auch noch weitere andere Vorteile auf.
Für weitere Informationen:
Voraussetzungen
Mindestens eine der nachfolgenden Punkte muss erfüllt sein:
- Familie lebt mit Ihren Kindern in Aichtal in häuslicher Gemeinschaft.
- Bezieher von Wohngeld
- Bezieher von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt SGB XII
- Bezieher von laufenden Leistungen (SGB II), Bürgergeld
- Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigten behinderten Kind (GdB mind. 50%)
Verfahrensablauf
Online Antrag beim städtischen Sozialamt Stadt Aichtal, nach Erteilung des Familienpasses persönliche Abholung im Sozialamt.
Fristen
Die Ausstellung/Verlängerung des Familienpasses richtet sich nach der Bescheiddauer, jedoch max. für 1 Jahr
Unterlagen
Je nach Situation:
- Nachweis über Kindergeldbezug
- Schwerbehindertenausweis
- Bescheid über die Gewährung von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt SGB XII
- Wohngeldbescheid
- Bescheid Bürgergeld
Kosten
Keine.
Sonstiges
Fehlende Unterlagen sind innerhalb von 4 Wochen einzureichen. Bei fehlender Mitwirkung wird der Antrag nicht bearbeitet und muss somit abgelehnt werden.
Organisationseinheiten
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle.